Egal ob Handwerk, Industrie oder Landwirtschaft – viele Branchen klagen immer wieder über zu viel Bürokratie. Für einige Bereiche gibt es seit Jahresbeginn zumindest eine kleine Entlastung. Konkret geht es um Pachtverträge für landwirtschaftliche Flächen. Darauf macht das Landratsamt Hof jetzt aufmerksam. Bisher mussten Verpächter oder Pächter von landwirtschaftlichen Flächen ihre neu abgeschlossenen, geänderten oder verlängerten Pachtverträge innerhalb von vier Wochen bei der zuständigen Behörde vorlegen. Das galt für Flächen ab einer Größe von zwei Hektar. Mit der Änderung des Bayerischen Agrargesetzes fällt das jetzt weg.