Knapp drei Jahre lang haben Bedürftige Bürgergeld bekommen. Zum ersten Juli soll die sogenannte neue Grundsicherung das Bürgergeld ablösen. Die soll Kunden wieder mehr fordern, denn es drohen strengere Sanktionen als beim Bürgergeld. Klaus Seebach von der Agentur für Arbeit Bayreuth-Hof:
„Man muss sich auf jeden Fall darauf einstellen, dass auch beispielsweise die Sanktionen sich noch einmal verändern. Da möchte ich aber an der Stelle einschieben: Das betrifft nur einen sehr geringen Prozentsatz der Menschen, die Leistungen beziehen. Wir hatten aber jetzt aktuell noch die Situation, dass beispielsweise eine Sanktion bedeutet: zehn Prozent vom Satz für einen Monat.“
So soll es bei der Grundsicherung die Möglichkeit geben, die Sanktionen auf 30 Prozent für drei Monate zu verschärfen. Außerdem soll die beim Bürgergeld eingeführte Karenzzeit wegfallen und das Schonvermögen sinken. Mit der Einführung der Grundsicherung soll es aber auch eine Deckelung der Wohnkosten geben, sodass Vermieter ihre Miete an die Quadratmeter anpassen müssen, so Seebach.