Frist bis 19. Januar: Jahrgänge 1965-70 sollen Führerscheine umtauschen

02. Dezember 2023 , 18:00 Uhr
Künftig soll jeder moderne, fälschungssichere Führerscheinkarten besitzen. Dafür müssen viele aber ihre Führerscheine umtauschen. Die Jahrgänge 1953-64 sollten ihre Papierführerscheine schon umgetauscht haben. Noch bis zum 19. Januar müssen auch die Geburtsjahrgänge 1965-1970 ihre alten Papierführerscheine durch neue ersetzen lassen. Danach gilt das Vorlegen des alten Führerscheins als Ordnungswidrigkeit und kann geahndet werden. Darauf weist auch der Vogtlandkreis mit.
Für den Umtausch der Führerscheine ist in der Regel keine persönliche Vorsprache erforderlich. Die notwendigen Anträge können die Webseite des Vogtlandkreises im Bereich Fahrerlaubnisrecht/Umtausch angefordert und ausgefüllt werden.
Das Formular kann ausgefüllt, mit Kopien von Personaldokument und bisherigem Führerschein sowie einem biometrischen Passbild an das Landratsamt Vogtlandkreis, Sachgebiet Fahrerlaubnisrecht, Reichenbacher Str. 34, 08527 Plauen gesandt oder in den Hausbriefkasten des Landratsamtes am Postplatz eingeworfen werden. Nach Bearbeitung des Vorganges wird der neue Führerschein durch die Bundesdruckerei erstellt, die Gebühren können nach Erhalt der entsprechenden Kostenverfügung überwiesen werden. Mit Zusendung der Rechnung wird zum Erhalt des Führerscheines informiert. Bei Wahl der Versandart Direktversand wird das Dokument an die eingetragene Meldeadresse nach Hause versandt.
Der neue Führerschein kann auch persönlich abgeholt werden, dies ist nach Buchung eines Termins zu den geltenden Öffnungszeiten möglich. Die Terminbuchung kann online unter
https://kfz.vogtlandkreis.de/tevisonline/ oder telefonisch an der Hotline 03741 300 2778 erfolgen.

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