Wenn ihr mit dem Zug nur innerhalb der Region unterwegs seid, dann bleibt ihr größtenteils vom Streik der Lokführergewerkschaft GDL verschont. Agilis und Länderbahn fahren wie gewohnt. Ausnahmen gibts nur, wenn Mitarbeiter von Stellwerken streiken sollten. Wer weitere Fahrten geplant hat, möglicherweise noch mit hohen Kosten und Übernachtung, der muss wegen des Streiks nicht zwingend auf den Kosten sitzen bleiben. Ab einer absehbaren Verspätung von mindestens 60 Minuten kann man sich den gesamten Reisepreis bei der Bahn erstatten lassen. Das sagt der Hofer Rechtsanwalt Hergen von Varel. Und wie sieht es aus, wenn man zum Beispiel ein Hotel gebucht und eine Veranstaltung wegen des Streiks nicht besuchen kann?
Ob jetzt hier ein wirklicher Schaden vorliegt, da muss noch mit bemessen werden, ob ein unabwendbares Ereignis vorliegt. Und das ist ein Streik gerade nicht. Insoweit würde ich hier tatsächlich die Bahn mit anschreiben und versuchen, nach nationalem Recht, diesen Schaden mit ersetzt zu bekommen.
…so Anwalt Hergen von Varel gegenüber Radio Euroherz.