Ende des Monats geht’s schon wieder in die Weihnachtszeit: Dann öffnen auch die Weihnachtsmärkte in der Region. Der größte im Sendegebiet ist der Plauener Weihnachtsmarkt – heute startet der Aufbau. Das bringt Änderungen im Plauener Verkehr mit sich. Bis Montag (9.11.) könnt ihr den Altmarkt nur bedingt durchfahren, schreibt die Stadt. Ab Montag sind dann großräumige Sperrungen nötig. Das hat auch Auswirkungen auf die Geschäfte und Anwohner. Insgesamt müsst ihr bis zum 30. Dezember mit Einschränkungen rechnen – also, bis die Buden wieder abgebaut werden.
Überblick Verkehrsänderungen Plauener Weihnachtsmarkt:
Bis zum 9. November ist eine Durchfahrt des Altmarktes nur bedingt möglich. Ab dem 9. November sind dann großräumige Sperrungen nötig. Die Belieferung der Geschäfte und die Versorgung der Anwohner im Bereich der Herrenstraße und Rathausstraße kann nur noch über die Melanchthonstraße – rechts Unterer Graben (Fußgängerzone) – links Herrenstraße erfolgen.
Die Zu- und Abfahrt für den Topfmarkt, Alter Teich ist ab dem 16. November nur aus Richtung Klostermarkt über die Untere Endestraße – Johanniskirchplatz möglich.
Der Taxenhalteplatz in der Rathausstraße wird wie in den vergangenen Jahren ab dem 16. November in die Klosterstraße verlegt. Der Taxenhalteplatz auf der Herrenstraße entfällt bereits ab dem 9. November.
Im gesamten Bereich des Altmarktes, der Herrenstraße, Oberen Endestraße und der Rathausstraße stehen während der gesamten Zeit keine Parkstellflächen zur Verfügung.
Während des Weihnachtsmarktes werden die Zufahrten zum Altmarkt über die Straßberger Straße und die Marktstraße als Rettungszufahrten benötigt und ein Parken am Fahrbahnrand nicht gestattet ist. Bei Zuwiderhandlungen werden ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet.
Ab Beginn des Weihnachtsmarktes (24. November) können Anlieferungen für den Altmarkt nur noch außerhalb der Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes, also montags bis sonntags zwischen 20 und 11 Uhr erfolgen.
Während der Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes wird die Befahrung des Altmarktes durch Zufahrtssperren unterbunden. Die Befahrung durch Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei bleibt dabei jederzeit gewährleistet.
Die Inhaber einer Bewohnerparkkarte für die Parkzone A gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO (Bewohner und Gewerbetreibende) können in der Zeit vom 9. November bis 30. Dezember 2026 auf andere ausgeschilderte Bewohnerparkzonen (B; C; D; E; F; G; H) ausweichen.
Für die Besucher der Innenstadt und des Weihnachtsmarktes gibt es Parkmöglichkeiten in den Parkhäusern im Zentrum. Alle Informationen dazu gibt es unter www.plauen.de/parken