Vogelgrippe-Fall im Landkreis Hof: Behörden empfehlen Geflügelhaltern erhöhte Vorsorge

04. März 2026 , 15:19 Uhr

Die Vogelgrippe tritt derzeit vermehrt bei Wildvögeln auf. Jetzt gibt es auch einen Fall im Landkreis Hof. Wie das Landratsamt Hof mitteilt, betrifft das eine tote Kanadagans, die im Bereich des Förmitzspeichers gelegen war. Konkrete Maßnahmen hat das Virus bei Wildvögeln nicht zur Folge. Der Landkreis Hof empfiehlt aber dringend allen Hausgeflügelhaltern ihre Sicherheitsmaßnahmen zu verstärken. Welche das sind, steht auf unserer Website. Sollten Halter gerade ungewöhnlich hohe Tierverluste feststellen, sollten sie sich umgehend bei einem Tierarzt melden. Sollte die Vogelgrippe auf Hausgeflügel überspringen, greifen strikte Maßnahmen wie die Tötung des gesamten Bestandes oder eine Stallpflicht. Der Landkreis Hof bittet alle, tote oder kranke Wildvögel nicht anzufassen, tote Wasser- oder Greifvögel dem Veterinäramt zu melden und Hunde im Bereich des Förmitzspeichers anzuleinen.

Vorgehen für Geflügelhalter

Geflügelhalter werden aufgefordert, insbesondere folgende Schutzmaßnahmen einzuhalten:

• Ställe gegen unbefugten Zutritt sichern
• Besucherverkehr auf das notwendige Minimum beschränken
• Schutzkleidung im Stallbereich tragen
• Schuhwechsel oder Desinfektion vor Betreten der Stallungen durchführen
• Hände gründlich reinigen
• Gerätschaften und Fahrzeuge regelmäßig reinigen und desinfizieren
• Futter und Einstreu wildvogelsicher lagern
• Fütterung ausschließlich in geschützten Stallbereichen durchführen
• Kein Oberflächenwasser zur Tränkung verwenden
• Konsequente Schadnagerbekämpfung durchführen

Diese Maßnahmen dienen der sogenannten Biosicherheit und reduzieren das Risiko einer Viruseinschleppung erheblich.
Darüber hinaus werden Geflügelhalter gebeten, bei ungewöhnlich hohen Tierverlusten unverzüglich eine Tierärztin oder einen Tierarzt zu verständigen. Als Richtwert gelten bereits drei oder mehr verendete Tiere innerhalb von 24 Stunden in kleineren Beständen.
Die dem Landkreis bekannte und ordnungsgemäß gemeldete Geflügelhaltungen im Einzugsbereich des Förmitzspeichers werden zusätzlich direkt durch das Veterinäramt informiert.

Verhaltenshinweise für Bürgerinnen und Bürger

Um die weitere Verbreitung des Virus einzudämmen, bittet das Veterinäramt des Landkreises Hof um Beachtung folgender Hinweise:

• Tote oder kranke Wildvögel bitte nicht berühren
• Funde verendeter Wasser- oder Greifvögel dem Veterinäramt melden
• Hunde im Bereich des Förmitzspeichers vorsorglich anleinen

Risiko für Menschen sehr gering

Nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts besteht für die allgemeine Bevölkerung nur ein sehr geringes Gesundheitsrisiko. Ein erhöhtes Risiko besteht lediglich für Personen mit engem Kontakt zu infiziertem Geflügel. Eine Übertragung auf Menschen wurde in Deutschland bislang nicht festgestellt.

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