Am Verwaltungsgericht Bayreuth geht es heute um einen Fall, der politische Dimensionen hat. Einem Iraker, der in Wunsiedel lebt, droht die Ausweisung aus Deutschland. Er und seine Frau klagen deshalb gegen den Freistaat Bayern.
Seit 2017 ist der Iraker in Deutschland, hat aber bisher nur eine Duldung bekommen. Jetzt soll er ausgewiesen werden und elf Jahre nicht mehr nach Deutschland einreisen oder sich hier aufhalten dürfen. Der Grund: Er war fünf Jahre aktives Mitglied der PKK, der Arbeiterpartei Kurdistans. Die wird in der EU, in Deutschland und den USA als terroristische Vereinigung eingestuft. Der Kläger hat der Partei jedoch abgeschworen, sagt er, und war auch in Deutschland nicht weiter politisch aktiv. Da kommen die zuständigen Behörden zu unterschiedlichen Einschätzungen. Außerdem ist die Lage jetzt eine andere: Vergangenes Jahr hat sich die PKK für Entwaffnung und Neuausrichtung ausgesprochen. Seine türkische Frau kämpft für seine Duldung, auch weil ihre beiden Kinder deutsche Staatsangehörige sind und eine Umsiedlung ins Ausland für sie unzumutbar wäre.