Wer verbeamtet ist, den kann sein Dienstherr mit entsprechender Begründung an einen anderen Arbeitsort versetzen. Im Fall eines Polizisten ist das wegen innerdienstlicher Spannungen, einer Strafanzeige und seines Führungsverhaltens passiert. Der Freistaat Bayern hat den Mann von Hof in die Polizeiinspektion Naila versetzt. Dagegen wehrt sich der Polizist heute vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth. Seine Klage richtet sich gegen seinen Dienstherren, der die Versetzung wegen der Reibungen forciert hatte.