Die Zahlen der Wildunfälle sinken. 2024 waren es nur noch 7075 – das sind etwa 300 Fälle weniger als im Vorjahr. Trotzdem passieren Unfälle mit Tieren noch viel zu oft. Doch wie verhalte ich mich in so einer Situation richtig? Christian Raithel vom Polizeipräsidium Oberfranken:
„Wer ein Tier angefahren hat, ist gesetzlich dazu verpflichtet anzuhalten und die Polizei zu informieren. Ansonsten kann er sich wegen Unfallflucht strafbar machen oder handelt ordnungswidrig nach dem Bayerischen Jagdgesetz. Wenn ich ein größeres Tier angefahren habe und es noch verletzt umherläuft, wie ein Wildschwein zum Beispiel, ist es ratsam, im Auto sitzen zu bleiben. In jedem Fall nicht einfach wegfahren und die Polizei oder den zuständigen Jagdpächter informieren.
Das gilt auch bei einem Unfall mit Haustieren: Anhalten, Unfallstelle absichern und Polizei informieren. Danach gilt es wie beim Menschen auch: erste Hilfe leisten. Das verletzte Haustier an den Straßenrand legen, eventuell die Blutung stillen. Und kann das Tier noch laufen, dann so absichern, dass es nicht vor Schreck wegrennt.
Tierunfall-Guide:
1. Anhalten!
2. Unfallstelle absichern (Warnblinker, Warnweste, Warndreieck)
3. Polizei anrufen
4. bei Haustieren: Erste Hilfe leisten (an den Straßenrand legen, Blutung stillen, wenn das Tier noch rennen kann: sichern)
Polizei:
Notruf 110
Tiernotdienst (tierärztlicher Ringnotdienst):
https://www.tbvoberfranken.de/notdienste