Die Arbeiten an der unterirdischen Stromtrasse SuedOstLink durch die Region laufen. Nun ist auch der letzte Versuch, Änderungen zu erreichen, gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage der Stadt Marktredwitz gegen den Planfeststellungsbeschluss für einen Abschnitt abgewiesen. Das Gericht begründet das in erster Linie damit, dass die Stadt dafür nicht zuständig ist. Demnach kann sie nur für ihre eigenen Rechte eintreten, aber nicht für Dritte, wie die Einwohner oder den Naturschutz. Marktredwitz hatte unter anderem argumentiert, dass die Trinkwasserversorgung im Ortsteil Glashütte beeinträchtigt ist. Dabei handelt es sich aber um eine private Anlage.