Streit um Negativzinsen: Sparkasse Vogtland vor Bundesgerichtshof

04. Februar 2025 , 09:00 Uhr

Zum Sparen oder Geld anlegen ist ein Girokonto zwar ohnehin nicht geeignet – ärgerlich ist es trotzdem, wenn das Geld nicht nur durch die eigenen Ausgaben, sondern durch Negativzinsen verschwindet. So geht es Kunden der Sparkasse Vogtland. Die Verbraucherzentrale Sachsen ist deshalb vor Gericht gezogen.

Vor dem Oberlandesgericht Dresden gab’s vor gut zwei Jahren eine Schlappe. Denn das hat die sogenannten Verwahrentgelte, unter denen die Negativzinsen laufen, für zulässig erklärt. Seit Februar 2020 bedeutet das für Neukunden und alle, die bei der Sparkasse Vogtland ihr Kontomodell wechseln: Die Sparkasse darf euch ab einer Einlage von 5000 Euro und einem Cent 0,7 Prozent abknöpfen. Die Verbraucherzentrale Sachsen gibt sich damit nicht zufrieden und hat Revision eingelegt. Die verhandelt heute der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

In einem anderen Fall waren die Verbraucherschützer dagegen erfolgreich.
Das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden ist seit dem Sommer rechtskräftig. Die Sparkasse hatte Zinsen von Prämiensparern falsch berechnet. Mit dem Urteil müssen die Zinsansprüche bei Langzeitsparprodukten neu berechnet werden.
Wie die Verbraucherzentrale in Plauen mitteilt, verjährt der Anspruch der betroffenen Vogtländer aber schon bald. Nur noch bis zum 28. Februar haben sie die Möglichkeit, ihre Rechte durchzusetzen. Zum Beispiel, indem sie ein Schlichtungsverfahren, ein Mahn- oder Gerichtsverfahren einleiten. Wer bisher noch nichts von der Sparkasse gehört hat, der muss selbst tätig werden, um am Ende nicht leer auszugehen. Bislang ist es so, dass die Verbraucherzentrale von zufriedenstellenden als auch weniger zufriedenstellenden Nachzahlungsangeboten gehört hat. Es gibt auch Kunden, die noch gar kein Angebot erhalten haben.

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