Nach einer Gerichtsentscheidung will die Stadt Lindenberg im Allgäu dem thüringischen AfD-Parteichef Björn Höcke ein Redeverbot bei einer Wahlkampfveranstaltung erteilen. Die Stadt wollte die Überlassung der Lindenberger Stadthalle an die AfD eigentlich komplett widerrufen. Dies hat das Verwaltungsgericht Augsburg jedoch in einem Eilverfahren für unzulässig erklärt. Die Richter hatten allerdings selbst darauf hingewiesen, dass «als milderes vorrangiges Mittel ein Redeverbot für Herrn Höcke» zur Verfügung stehe.
Wie ein Sprecher der Stadtverwaltung ankündigte, werde dieser Weg nun beschritten. Das Redeverbot solle heute ausgesprochen werden. Vom AfD-Kreisverband Westallgäu-Lindau lag zunächst keine Stellungnahme dazu vor. Die Stadt geht nach eigener Aussage davon aus, dass es erneut wegen des Redeverbots zu einem Eilverfahren beim Verwaltungsgericht kommt.
In dem Rechtsstreit geht es um eine am Sonntag (15. Februar) geplante Veranstaltung, bei der die AfD im städtischen Löwensaal ihre Kandidaten für die Kommunalwahl am 8. März vorstellen will. Als die Stadt erfuhr, dass Höcke dort auch auftreten soll, widerrief sie die Überlassung der Halle an die Partei.
Die Behörde begründete diese damit, dass von dem Vorsitzenden der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag strafbare Äußerungen sowie die NS-Diktatur billigende und antisemitische Äußerungen zu erwarten seien. Die Stadt bezog sich darauf, dass Höcke zweimal wegen der Verwendung einer verbotenen Naziparole rechtskräftig verurteilt ist.
Das Verwaltungsgericht hielt diese Bedenken zwar für nachvollziehbar. Wegen des Gleichbehandlungsgebots von Parteien sahen die Richter allerdings keine Möglichkeit, die Vermietung der Halle zu stornieren. Für solch einen Schritt reichten die Argumente der Stadtverwaltung nicht aus, betonte das Gericht.
Gegner der AfD haben in Lindenberg begleitend zu der AfD-Wahlkampfveranstaltung Kundgebungen und einen Demonstrationszug angekündigt. Es werden mindestens 2.000 Menschen erwartet.
Quelle: dpa