Haus der Geschichte

«Sofort, unverzüglich»: Weiter Streit um Schabowski-Zettel

23. Februar 2026 , 12:36 Uhr

25.000 Euro kostete das Stück Zeitgeschichte zur Maueröffnung. Doch wer verkaufte den legendären Schabowski-Zettel? Das Haus der Geschichte will das nicht preisgeben. Und der Rechtsstreit geht weiter.

Der Rechtsstreit um den sogenannten Schabowski-Zettel geht in die nächste Instanz. Am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen ging jetzt ein Antrag auf Revision am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein, wie eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur sagte. Ein Journalist will seit längerem erfahren, wer dem Haus der Geschichte den berühmten Zettel verkaufte.  

SED-Politbüromitglied Günter Schabowski ging am 9. November 1989 in die Weltgeschichte ein, als er bei einer Pressekonferenz auf die Frage, ab wann die neuen Reiseregelungen für DDR-Bürger gelten würde, antwortete: «Sofort, unverzüglich.» Wenig später führten diese Worte zur ungewollten Maueröffnung in Berlin. Das Haus der Geschichte in Bonn sicherte sich den Sprechzettel Schabowskis für seine Ausstellung, doch seit Jahren gibt es Streit um das Dokument.

Der Kläger, ein Reporter einer überregionalen Tageszeitung, forderte vom Haus der Geschichte für seine Recherche die Nennung der Namen der Leute, die den Zettel verkauften, also die Namen des Erst- und Zweitverkäufers. Bei der Klage beruft sich der Reporter auf seinen ihm presserechtlich zustehenden Auskunftsanspruch. 

Sowohl das Verwaltungsgericht Köln als auch das OVG hatten der Klage stattgegeben. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hatten die Richter in Münster aber eine Revision zugelassen. 

Das Haus der Geschichte, das von einer Stiftung des öffentlichen Rechts getragen wird, verweigert bislang die geforderten Angaben, weil den Verkäufern bei den Verhandlungen Anonymität zugesichert worden war. Das Museum hatte den Zettel für 25.000 Euro erworben.

 

Wann das Gericht in Leipzig über den Fall verhandelt, ist offen. Laut OVG-Sprecherin Gudrun Dahme werden die Akten jetzt dem Bundesverwaltungsgericht zugeleitet.

Quelle: dpa

 

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