Militär-Großübung

Schüsse bei Bundeswehrübung: Anwälte kündigen Beschwerde an

28. Oktober 2026 , 16:31 Uhr

Soldaten halten es für ein Übungsszenario, die Polizei für einen echten Angriff - ein Polizeischuss verletzt einen Soldaten. Ermittler sehen kein strafbares Verhalten. Nun melden sich die Anwälte.

Die Anwälte des bei einer Bundeswehrübung in Erding bei München verletzten Soldaten wollen gegen die Einstellung der Vorermittlungen vorgehen. «Wir werden gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Landshut Beschwerde einlegen», kündigten Alexander Stevens und Holm Putzke an.

Die Behörde hatte ein Jahr nach dem Vorfall ihre Vorermittlungen eingestellt. Nach Prüfung der Geschehnisse rund um die Bundeswehrübung «Marshal Power» sei die Behörde zum Ergebnis gekommen, dass weder Beteiligten seitens der Bundeswehr noch seitens der Polizei strafbares Verhalten vorzuwerfen sei, teilten die Anklagebehörde und das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) mit. Anwälte hatten damals Strafanzeige gegen am Einsatz beteiligte Beamte gestellt. Auch dem folgte die Staatsanwaltschaft nicht.

«Dauerhafte Entstellung»

Sein Mandant habe überlebt, aber eine dauerhafte Entstellung davongetragen, sagte Stevens. «Mein Mandant wird jeden Morgen beim Blick in den Spiegel dran erinnert, dass ihm beim Einsatz für sein Land ein Polizist ins Gesicht geschossen hat. Und die Staatsanwaltschaft erklärt uns allen Ernstes, es gebe nicht einmal genügend Anhaltspunkte, um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.»

Nach Darstellung der Anwälte schossen drei Beamte. Bis heute stehe aber nicht fest, welcher von ihnen den betreffenden Schuss abgegeben habe. «Man kennt den Schützen nicht, aber das Ergebnis steht fest», kritisierte Putzke.

Die Polizei sei vorab über die militärische Großübung informiert worden. Dennoch erreichten entscheidende Informationen offenbar nicht alle Einsatzkräfte. «Wenn diese nicht bei den richtigen Personen ankommen, muss untersucht werden, wer dafür verantwortlich ist. Stattdessen erklärt die Staatsanwaltschaft praktisch sämtliche Beteiligten für entlastet», heißt es in einer Mitteilung der Anwälte. Auch für Polizeibeamte gelte die Unschuldsvermutung. Dennoch sei es ein fatales Signal, wenn bei Schüssen aus Polizeiwaffen nicht ein ordentliches Ermittlungsverfahren einleitet werde.

Übung oder Ernstfall? 

Bei der Bundeswehr-Großübung war am Abend des 22. Oktober 2025 ein bewaffneter Bundeswehr-Angehöriger von Zeugen für eine Bedrohung gehalten worden – sie alarmierten die Polizei. Für die Beamten wie für die Soldaten habe sich die Situation vor Ort unübersichtlich dargestellt, erläuterten die Ermittler. Die Polizeibeamten seien von einem unmittelbar bevorstehenden Angriff ausgegangen, die Bundeswehrsoldaten von einem nicht angekündigten Übungsszenario unter Beteiligung externer Kräfte, hier in Form der Polizei.

Ein Soldat habe im Glauben an ein Übungsszenario mit Platzpatronen das Feuer auf die Beamten eröffnet. Nicht wissend, dass es sich um Platzpatronen handelte, gingen die Polizeibeamten von einem realen Angriff auf sich aus und schossen scharf zurück. Der Soldat erlitt einen Streifschuss im Gesicht.

Quelle: dpa

 

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