Im Schmerzensgeldprozess im Fall Peggy hat das Oberlandesgericht Bamberg heute noch keine Entscheidung getroffen. Die Mutter des 2001 aus Lichtenberg spurlos verschwundenen Kindes will 75.000 Euro von dem Mann, der zwischenzeitlich als Tatbeteiligter galt. Er hatte zunächst gestanden, die Leiche des Mädchens von einem anderen Mann übernommen und dann in einen Wald in Thüringen verschafft zu haben. Das hat er aber später widerrufen. Peggys Mutter fordert Schmerzensgeld, weil sie über Jahrzehnte nicht wusste, was mit ihrem Kind geschehen ist. Das Landgericht Hof hatte die Schmerzensgeldklage abgelehnt. Das Oberlandesgericht ist die nächste Instanz und will am 14. August eine Entscheidung verkünden:
„Am 14. August wird es eine Entscheidung geben. Das kann ein Urteil sein. Das kann ein Eintritt in eine weitere Beweisaufnahme sein. Wenn jetzt die Argumente jetzt nochmal geprüft werden, könnte es auch zu einer Beweisaufnahme kommen. Das wissen wir am 14. August um 13 Uhr 40 besser, weil 13 Uhr 30 ist die Verkündung.“
– so die Anwältin von Peggys Mutter, Ramona Hoyer.
Allerdings tendiert auch das Oberlandesgericht Bamberg zur selben Entscheidung wie das Landgericht Hof. Gerichtssprecher Lars Müller-Mück:
„Inhaltlich hat das Oberlandesgericht in seiner vorläufigen Würdigung und vorbehaltlich einer abschließenden Urteilsberatung sich tendenziell dahingehend geäußert, das erstinstanzlich klageabweisende Urteil des Landgerichts Hof für zutreffend hält. Die abschließende Entscheidung steht aber noch aus und der Verkündungstermin am 14. August bleibt abzuwarten.“
Dann bestünde noch die Möglichkeit in Revision zu gehen, etwa beim Bundesgerichtshof, so Müller-Mück.
Mittlerweile sind die Ermittlungen im Fall Peggy eingestellt – ohne, dass jemals der Mörder des Mädchens gefunden wurde.