Justiz

Reform für Schöffen: Strengere Regeln gegen Extremisten

12. Oktober 2026 , 05:00 Uhr

Wer Schöffe sein will, soll künftig strengere Voraussetzungen erfüllen. Das Vorhaben von Ministerin Hubig soll einen möglichen Einfluss von Rechtsextremisten auf die Strafgerichte verhindern.

Das Bundesjustizministerium hat einen Vorschlag für eine Änderung des Rechts ehrenamtlicher Richter vorgelegt, der eine Unterwanderung der Gerichte durch Rechtsextremisten über die Wahl von Schöffen verhindern soll. Der Entwurf, zu dem Länder und Verbände nun Stellung nehmen können, sieht vor, die Pflicht zur Verfassungstreue für alle ehrenamtlichen Richterinnen und Richter ausdrücklich im Deutschen Richtergesetz festzuschreiben.

Gewählte Schöffen sollen demnach so lange im Amt bleiben, bis ihre Nachfolger gewählt sind. Damit sollen mögliche Blockaden der Schöffenwahl durch extremistische Parteien verhindert werden, die womöglich die Rechtspflege lahmlegen könnten. Außerdem soll niemand Schöffe werden können, der wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Bislang gilt grundsätzlich eine Schwelle von mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe.

Alle fünf Jahre werden die Schöffen gewählt

Schöffen sind ehrenamtliche Richter in Strafverfahren. Sie sitzen gemeinsam mit Berufsrichtern zu Gericht und haben bei der Entscheidung über Schuld und Strafe das gleiche Stimmrecht. Ihre Amtszeit beträgt fünf Jahre.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte im Juni in einem Interview gesagt: «Es gibt Hinweise darauf, dass sich zunehmend Kandidaten als Schöffen bewerben, die nicht mehr auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen», weshalb ihr Haus eine Reform vorbereite. Der Entwurf sieht auch eine Klarstellung vor, dass bundesweit niemand in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden dürfe, der die freiheitliche demokratische Grundordnung mit Worten oder Taten bekämpft.

Mehr Flexibilität für Jura-Studierende

Der Entwurf enthält zudem eine praktische Änderung, die mit Schöffen nichts zu tun hat: Wer Jura studiert, soll künftig entscheiden können, wann er oder sie die insgesamt drei Monate praktischen Studienzeiten absolviert. Konkret soll im Deutschen Richtergesetz künftig stehen, dass die Pflichtpraktika von insgesamt drei Monaten Dauer «vorzugsweise während der vorlesungsfreien Zeit zu absolvieren» sind. Nach bisheriger Rechtslage müssen Jura-Studierende diese generell in die vorlesungsfreien Wochen legen.

Quelle: dpa

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