Umweltkriminalität

Illegale Müllexporte: Angeklagter akzeptiert Haftstrafe

11. Juni 2026 , 14:19 Uhr

Der Geschäftsführer einer Entsorgungsfirma gesteht illegale Müllexporte nach Tschechien. Schon am ersten Prozesstag kommt es zur Einigung auf einen Strafrahmen.

Im Prozess wegen illegaler Müllexporte und Gesundheitsgefährdung am Landgericht Weiden gegen den 53 Jahre alten Geschäftsführer einer Entsorgungsfirma ist es schon am ersten Verhandlungstag zu einer Einigung auf einen Strafrahmen gekommen. Der Familienvater, der seit zehn Monaten in Untersuchungshaft ist, soll zu einer Haftstrafe von maximal dreieinhalb Jahren verurteilt werden.

Die illegalen Exporte des Unternehmens aus Weiden nach Tschechien und Polen hatten international für Aufsehen gesorgt. Voraussetzungen für die getroffene Vereinbarung sind unter anderem das inzwischen abgelegte Geständnis des Oberpfälzers sowie eine Zahlung von 100.000 Euro an den Freistaat Bayern. Dem Freistaat waren Kosten in Höhe von 600.000 Euro für die Rückholung und Entsorgung von 600 Tonnen Abfällen entstanden. 

Vereinbarung von allen Seiten mitgetragen

Für einen ebenfalls geständigen 57 Jahre alten Geschäftspartner aus Tschechien, der die Lieferung organisiert haben soll, sieht die Vereinbarung eine Bewährungsstrafe vor. Der Vereinbarung haben neben den beiden Angeklagten auch Staatsanwaltschaft und Gericht bereits zugestimmt. 

Dem 53-jährigen Deutschen und seinem ehemaligen Geschäftspartner warf die Staatsanwaltschaft gemeinschaftliche illegale Verbringung von nicht gefährlichen Abfällen in 39 Fällen sowie von gefährlichen Abfällen in zwei Fällen vor. Der Ex-Geschäftsführer, der in Fußfesseln in den Gerichtssaal geführt worden war, soll zudem in 13 Fällen illegale gefährliche Abfälle ins Ausland gebracht haben. 

Die inzwischen insolvente und in der Abwicklung befindliche Firma des 53-Jährigen hatte sich auf die Entsorgung und das Recycling etwa von Teilen zerlegter Flugzeuge oder von Windkraftanlagen sowie auf das Recycling von Altbatterien spezialisiert. Recycling sei für ihn ein «Herzensthema» gewesen, hieß es in dem von seiner Verteidigerin verlesenen Geständnis. 

Nachlässigkeiten und technische Probleme

Allerdings sei es in seinem Unternehmen, das aus seiner heutigen Sicht zu schnell gewachsen sei, zu Nachlässigkeiten und Unzulänglichkeiten gekommen, die er selbst zu verantworten habe. Außerdem sei es technisch nicht gelungen, die zum Teil selbst entwickelte Anlage zum Batterierecycling voll funktionsfähig zu machen. 

Zudem warf ihm die Staatsanwaltschaft vor, seine Mitarbeiter im Kreis Schwandorf krebserregenden Stoffen wie Nickel, Kobalt und Mangan ausgesetzt zu haben. Er hätte den Vorwürfen zufolge seine nicht voll funktionstüchtige Anlage stilllegen müssen – sei dieser Verpflichtung aber nicht nachgekommen. Der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung und des Betriebes einer nicht genehmigten Anlage wurde jedoch wegen einer schwierigen Beweislage nicht Gegenstand der Vereinbarung. 

Für das Verfahren sind etwa 40 Zeugen und Sachverständige geladen, darunter Mitarbeiter des Abfallentsorgungsunternehmens, Vertreter der staatlichen Aufsichtsbehörden sowie deutsche und tschechische Ermittlungsbeamte. Ob diese nach dem Treffen einer Vereinbarung alle gehört werden müssen, ist noch nicht entschieden.

Quelle: dpa

 

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