Rabatt hier, Bonus da – viele Supermärkte locken inzwischen mit eigenen Apps. Genau damit hat sich jetzt das Oberlandesgericht Bamberg beschäftigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte geklagt, weil der Discounter Netto bestimmte Rabatte nur in der App anbietet. Das darf er auch weiter tun. Das Gericht hat die Klage abgewiesen.
Konkret geht es um einen beworbenen Rabatt von 15 Prozent auf alles, allerdings nur für Kunden, die die Netto-App nutzen. Die Verbraucherschützer sehen darin eine Benachteiligung etwa für ältere oder technisch weniger affine Menschen und berufen sich auf das Gleichbehandlungsgesetz. Das Gericht widerspricht. Die App sei grundsätzlich für alle ab 14 Jahren zugänglich, eine Diskriminierung nicht erkennbar. Außerdem könne die digitale Nutzung für manche sogar Vorteile bieten. Der Verbraucherzentrale reicht das nicht. Sie fordert gleiche Rabatte für alle, unabhängig von Apps. Weitere Verfahren gegen andere Händler wie Penny und Lidl sind bereits angekündigt.