Nicht vergessen: VGN-Verbundpass für neues Schuljahr beantragen

09. September 2025 , 06:30 Uhr

Nur noch eine Woche, dann starten die Schülerinnen und Schüler in Bayern wieder in den Schulalltag. Für viele geht es dann mit Bus oder Bahn zur Schule. Das Landratsamt und die Stadt Hof erinnern daran, sich rechtzeitig ums Ticket fürs neue Schuljahr zu kümmern. Der Raum Hof gehört genauso wie die Landkreise Wunsiedel und Tirschenreuth zum Verkehrsverbund Großraum Nürnberg. Um das Jahresticket nutzen zu können, braucht ihr wieder den VGN-Verbundpass. Den könnt ihr online über das Schulportal beim VGN beantragen. Den fertigen Pass könnt ihr dann herunterladen und ausdrucken. Die dazugehörigen Wertmarken bekommt ihr am Schulanfang in der Schule. Wer noch keine Wertmarken hat, muss sich keine Gedanken machen. Bis Ende des Monats ist der Verbundpass ohne die Marken gültig.

Der Verbundpass ist immer ein Jahr gültig und muss dann neu heruntergeladen bzw. neu beantragt werden. Daher wird Eltern und Schülern geraten, rechtzeitig das Ablaufdatum des bisherigen Verbundpasses zu kontrollieren und sich nötigenfalls um einen neuen Pass zu kümmern.

Für die Beantragung gilt:
• Der Antrag kann kostenfrei über das neue Schulportal „VGNsmaxi“ eingereicht werden. Hier geht’s zur Registrierung: https://smaxi.vgn.de/
• Nach Vollendung des 15. Lebensjahres wird eine Schulbescheinigung benötigt, welche ganz einfach über das Portal hochgeladen werden kann unter https://www.vgn.de/media/nachweisformular-ausbildung.pdf. Die Schulbescheinigung muss von der Schule bestätigt werden. Alternativ kann auch eine eigene Schulbescheinigung der Schule eingereicht werden.
• Nach erfolgreicher Beantragung kann der Verbundpass ausgedruckt werden und mit der ausgegebenen Wertmarke zusammengefügt werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen wird der bisherige Verbundpass automatisch verlängert, wenn der alte Verbundpass bereits über „VGNsmaxi“ beantragt wurde. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:
– Das Kind ist unter 15 Jahre alt
– Es wird höchstens die 10. Jahrgangsstufe besucht
– Es findet kein Wechsel der Ausbildungsrichtung statt

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Verbundpass automatisch für das nächste Schuljahr verlängert und kann auf „VGNsmaxi“ (https://smaxi.vgn.de) heruntergeladen und ausgedruckt werden (unter „meine Anträge“ im Reiter „geprüft“). Dieser steht ab 60 Tagen vor Schulbeginn zur Verfügung. Falls eine der genannten Voraussetzungen nicht erfüllt wird, muss ein neuer Antrag für das nächste Schuljahr gestellt werden.

Die Schülerbeförderung (Kostenfreiheit des Schulwegs) kann mit dem Beförderungsantrag online beantragt werden.
Der Antrag für die Schülerbeförderung für die Stadt Hof ist zu finden unter https://www.schulantrag.de/anmeldung/swonline/ssl/antrag-start-01.asp?l=00409464000&AntrSchKein=1 und der Antrag für den Landkreis Hof unter https://www.schulantrag.de/anmeldung/swonline/ssl/antrag-start-01.asp?l=00409475000&AntrSchKein=1. Der Antrag ist von der Schule schriftlich zu bestätigen.

Ansprechpartner für die Schülerbeförderung bei Stadt und Landkreis Hof

Stadt Hof
Die Ansprechperson für Schülerbeförderung im Fachbereich Schulen und Sport ist erreichbar 09281/815-0 sowie unter der E-Mail-Adresse bafoeg@stadt-hof.de .

Landkreis Hof
Das Team Schülerbeförderung am Landratsamt erreichen Sie unter Telefon 09281/57-252, 09281/57-253, 09281/57-457 und per E-Mail an schuelerbefoerderung@landkreis-hof.de.

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