Prozess

Neun Jahre Haft für versuchten Mord an Seniorin

21. Mai 2026 , 19:55 Uhr

Mit brutaler Gewalt attackiert ein Mann zwei Nachbarinnen. Sein Motiv: Frust. Für die Tat ist er nun zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden.

Keine Party, kein Sex, kein Kokain, aber zu viel Alkohol – in dieser Gemengelage geriet ein Mann in München vor gut einem Jahr derart in Rage, dass er willkürlich zwei Frauen niederschlug und schwer verletzte. So sah es die Große Strafkammer vor dem Landgericht München I und verurteilte den heute 34-Jährigen wegen Mordversuchs in einem Fall und gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer neunjährigen Freiheitsstrafe, wie ein Justizsprecher mitteilte. 

Die Vorsitzende Richterin sprach den Angaben nach von einer «erschreckend sinnlosen Tat», mit der der Angeklagte das Leben der beiden Frauen wie auch sein eigenes völlig aus der Bahn geworfen habe. 

Nach Überzeugung der Richter beschloss der Mann in den Morgenstunden des 1. Mai 2025, sich aus Frust und Wut an einer beliebigen Person abzureagieren. Zuvor hatte er demnach erheblich Alkohol konsumiert, ein erfolgloses «Blind Date» hinter sich und einen vergeblichen Versuch, an Kokain zu kommen. Zudem wollten seine Freunde nicht weiter feiern, weswegen der Mann alleine zu Hause saß.

Nachbarin wollte helfen

Er klingelte bei mehreren Bewohnern in dem Mehrparteienhaus. Eine 86 Jahre alte Frau öffnete schließlich die Türe. Daraufhin habe ihr der Mann mit der Flasche auf den Kopf geschlagen und mehrere Faustschläge ins Gesicht verpasst, berichtete der Gerichtssprecher. Eine durch Hilferufe aufmerksam gewordene, 59 Jahre alte Nachbarin sei herbeigeeilt und ebenfalls attackiert worden. Der Angreifer sei geflüchtet und später in ein Bordell gegangen.

Eine DNA-Analyse brachte die Ermittler auf die Spur des Mannes. Der räumte das Geschehen in dem Prozess den Angaben nach ein, entschuldigte sich bei seinen Opfern und zahlte Schmerzensgeld. Das werteten die Richter zu seinen Gunsten. Zu Lasten des Angeklagten sprach laut Mitteilung, dass er zwei Mordmerkmale – Heimtücke und niedere Beweggründe – verwirklichte und die Opfer schwer verletzt wurden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: dpa

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