Fünf Verhandlungstage hat es gedauert, bis das Landgericht Coburg zu seinem Schluss gekommen ist: Der Angeklagte muss lebenslang ins Gefängnis. Es stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Der Mann hatte zu Beginn des Prozesses eingeräumt, seine THW-Kollegin erdrosselt und sich an der Leiche sexuell vergangen zu haben. In seinem letzten Wort nutzte der Mann die Möglichkeit, für sein Handeln um Entschuldigung zu bitten und zeigte Reue. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm Heimtücke und niedere Beweggründe vorgeworfen. Die Verteidigung hingegen plädierte auf Totschlag, sie hielt eine Haftstrafe von zehn Jahren und acht Monaten für angemessen. Die besondere Schwere der Schuld hat zur Folge, dass der Verurteilte nicht bereits nach 15 Jahren das Gefängnis verlassen kann. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.