Mögliche Veruntreuung: Auftakt des Berufsverfahrens gegen Bürgermeister Stefan Busch

12. Januar 2024 , 16:20 Uhr

Der Selbitzer Bürgermeister Stefan Busch steht erneut vor Gericht. Nach seinem Freispruch im November 2022 geht es nach Antrag der Staatsanwaltschaft jetzt in die Berufung vor dem Landgericht Hof. Jahrelang hatte die Stadt den Bauhofmitarbeitern zu wenig Lohn für Bereitschaftsdienste gezahlt. Stefan Buschs Verteidiger Tobias Liebau:

Es wird Hinterziehung von Arbeitsentgelt vorgeworfen. Das heißt, die nicht rechtzeitige Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen, die aber alle bezahlt sind. Es geht darum, dass die Abarbeitung eines kommunalen Prüfungsberichts in der Gemeinde länger gedauert hat, was aber aus Sicht der Verteidigung völlig normal ist. Keiner kann alles gleichzeitig machen.

 

Gut 37.000 Euro an Sozialversicherungszahlungen hat die Stadt nicht abgeführt. 2017 hat ein Prüfbericht Fehler aufgezeigt, öffentlich geworden ist das Thema erst Jahre später. Die Frage ist, ob und wann der jetzige Bürgermeister Stefan Busch von den Vorgängen wusste und warum die Aufarbeitung über zwei Jahre gedauert hat. Ein Hauptargument der Verteidigung ist, dass Bürgermeister Stefan Busch sich mit den entsprechenden Regelungen zu Sozialversicherungen nicht ausgekannt und sich auf seine Verwaltungsmitarbeiter verlassen hat. Zum Auftakt der Neuverhandlung wurden zwei Mitarbeiter des Bauhofs als Zeugen gehört. Die Verhandlung wird am 1. Februar fortgesetzt.

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