Mitte Juli hat ein Streit in einem Plauener Asylbewerberheim tödlich geendet. Ein Mann hatte mit einem Messer auf einen ehemaligen Mitbewohner der Unterkunft eingestochen. Wenig später ist dieser an seinen Verletzungen gestorben. Seit Anfang März lief der Prozess gegen den Angreifer am Landgericht Zwickau. Jetzt ist das Urteil gefallen.
Der Mann muss sechseinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Gericht hat ihn wegen Totschlags in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Der Angeklagte hat im Prozess angegeben, dass er stark betrunken war und sich deshalb nicht an das Tatgeschehen erinnern kann. Das Gericht ist aber überzeugt, dass der Angeklagte der Täter ist. Das zeigen unter anderem DNA-Spuren an der Tatwaffe, heißt es zur Begründung. In ihrem Urteil haben die Richter berücksichtigt, dass der Angeklagte bei der Tat mit drei Promille tatsächlich stark betrunken war. Gleichzeitig hat das Gericht aber auch seine Vorstrafen berücksichtigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.