Die Urteile im Mordkomplott gegen einen Mann, der im Auftrag seiner Ehefrau von einem Killer mit einer Axt angegriffen wurde, sind rechtskräftig. Die 58-Jährige und der Auftragsmörder waren wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Die Tochter der Frau und deren früherer Lebensgefährte erhielten zehn Jahre Haft. Mit Beschluss vom 11. Mai hat der Bundesgerichtshof die gegen dieses Urteil eingelegten Revisionen der Angeklagten als unbegründet verworfen, wie ein Sprecher des Landgerichts München II mitteilte.
Im Prozess war die Wahrheit nur sehr zögerlich ans Licht gekommen. Es gab irre Wendungen, gegenseitige Beschuldigungen und ein Last-Minute-Geständnis der Hauptangeklagten kurz vor Schluss. Die heute 29 Jahre alte Tochter und deren 34 Jahre alter Ex-Partner stritten alle Vorwürfe gegen sich ab, der Auftragskiller schwieg. Die Verteidiger der Drei forderten Freispruch.
Doch am Ende zeigte sich das Landgericht überzeugt, dass der wohlhabende Ehemann aus Odelzhausen (Landkreis Dachau) sterben sollte, weil seine Frau pleite war und mehr als eine Million Euro aus einem Lottogewinn in wenigen Jahren durchgebracht hatte, ohne dass er davon wusste. Weil sie selbst es nicht schaffte, ihn mit Hilfe von Gift zu töten, schaltete sie ihre Tochter und deren früheren Lebensgefährten ein, die einen Auftragskiller aus Bulgarien mit nach Deutschland brachten.
Diesem Mann sagte die Ehefrau, wann ihr Gatte abends in den Garten geht, um in den Sternenhimmel zu schauen. Und genau dann schlug der Auftragsmörder mit einer Axt zu. Doch das Opfer überlebte mit schweren Schädelverletzungen – auch weil ein Nachbar auf den Tumult aufmerksam wurde und eingriff. Dass seine Frau, mit der er seit 17 Jahren zusammen war, die Tat in Auftrag gegeben hatte, erfuhr der Ehemann erst, als sie bei der Rückkehr aus einem gemeinsamen Wellness-Urlaub festgenommen wurde.
Quelle: dpa