Sie ist wütend auf ihren eigenen Vater gewesen. Töten wollte sie ihn aber nicht. Davon geht das Landgericht Zwickau aus. Es hat eine Frau wegen Freiheitsberaubung und versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Demnach sah es das Gericht als erwiesen an, dass die Frau im Sommer 2023 sich gemeinsam mit ihrem Vater in seinem Wohnzimmer in Plauen eingesperrt hat. Dabei ging es um den sexuellen Missbrauch, den ihr der Vater in der Kindheit angetan hat. Bei einem Streit warf sie einen Schal um seinen Hals und zog daran. Das hatte erst ein Ende, als der Bruder der Frau die Zimmertür einschlug. Die Angeklagte hat die Tat vor Gericht gestanden, aber bestritten, ihren Vater töten haben zu wollen. Auch die Rechtsmedizin konnte keine Hinweise auf eine Tötungsabsicht finden. Ein Gutachter stellte bei der Frau außerdem eine posttraumatische Belastungsstörung fest, die für eine verminderte Schuldfähigkeit spricht.