Gewahrsam und Handgranaten

Karlsruhe prüft: Darf Bayerns Polizei zu viel?

07. Juli 2026 , 03:30 Uhr

Bayerns Polizei darf schon bei «drohender Gefahr» tätig werden. Es ist eine von mehreren umstrittenen Regelungen im Polizeigesetz des Freistaats. Nicht nur dort schaut man nun gespannt nach Karlsruhe.

Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich am Dienstag (ab 10.00 Uhr) mit umstrittenen Befugnissen der bayerischen Polizei. Es geht um die Frage, wann die Beamten im Freistaat tätig werden dürfen – und mit welchen Mitteln. Der Erste Senat verhandelt in Karlsruhe über zwei Klagen gegen Regelungen in Bayerns Polizeiaufgabengesetz (PAG). (Az. 1 BvF 1/18; 1 BvR 2271/18)

Im Fokus der Verfahren steht unter anderem die im PAG enthaltene Schwelle der «drohenden Gefahr». Sie erlaubt es den bayerischen Beamten, bereits vor einer konkreten Gefahr aktiv zu werden, «um den Sachverhalt aufzuklären und die Entstehung einer Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut zu verhindern». Die Kläger halten diese Regelung für unverhältnismäßig und zu unbestimmt.

Klage von Bundestagsabgeordneten

Zudem richten sich die Klagen in Karlsruhe gegen die Verlängerung des polizeilichen Präventivgewahrsams auf insgesamt zwei Monate sowie gegen die Möglichkeit der Polizei, Explosivmittel wie Handgranaten auch dann einzusetzen, wenn Unbeteiligte hoch wahrscheinlich gefährdet werden. Für Mittwoch ist ein zweiter Verhandlungstag angesetzt. Ein Urteil wird erst einige Monate später erwartet. 

Bundestagsabgeordnete von FDP, Linke und Grünen hatten 2018 einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle eingereicht – also auf Prüfung der Normen auf ihre Verfassungsmäßigkeit. Über diese wird nun zusammen mit einer Verfassungsbeschwerde der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und dem Bündnis «NoPAG» verhandelt. Laut dem Bündnis diente Bayerns PAG auch als Vorlage für neu gefasste Polizeigesetze in anderen Bundesländern sowie das BKA-Gesetz. Umso entscheidender sei es, dass gerade dieses Gesetz nun auf den juristischen Prüfstand komme.

Quelle: dpa

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