Der jahrelange Rechtsstreit bei der Handwerkskammer für Oberfranken ist endgültig beigelegt. Zur Erinnerung: Der Geschäftsführer der HWK-Tochtergesellschaft GTO hatte Geld in Millionenhöhe veruntreut und ist deshalb zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Was jetzt noch offen war: Die Schadensersatzklage der HWK gegen ihren ehemaligen Präsidenten und den damaligen Hauptgeschäftsführer. Sie sollen ihre Aufsichtspflicht verletzt und den Betrug so möglich gemacht haben. Das war jedenfalls der Vorwurf seitens der Handwerkskammer.
Wie es in einer Mitteilung heißt, haben sich die Parteien jetzt auf einen Vergleich geeinigt. Damit ist der knapp fünf Jahre dauernde Rechtsstreit vor dem Landgericht Bayreuth beigelegt. Über den genauen Inhalt der Vereinbarung wurde Stillschweigen vereinbart. Ziel sei es, das Handwerk zu befrieden und den Blick in die Zukunft und auf die anstehenden Herausforderungen zu richten.
Mittlerweile hat die HWK alle Anteile ihrer einstigen Tochter GTO verkauft. Die richtige Entscheidung, wie es weiter heißt… Unter Führung einer Steuerberatungsgesellschaft erwirtschaftet die nun wieder Überschüsse, nachdem sie durch die Veruntreuung in Schieflage geraten war.