Volksverhetzung

Prozess um Holocaust-Leugnung - Freispruch für AfD-Mann

20. Januar 2026 , 16:53 Uhr

Ein AfD-Kreisvorsitzender wird vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Ausschlaggebend war, dass das Gericht keine Störung des öffentlichen Friedens erkennen kann.

Das Amtsgericht Augsburg hat einen AfD-Funktionär vom Vorwurf der Volksverhetzung durch Leugnung des Holocaust freigesprochen. Der 64 Jahre alte Kreisvorsitzende aus Schwaben war angeklagt, weil er bei Gesprächen während eines Sommerfests der Partei den systematischen Mord an rund sechs Millionen Juden durch die Nationalsozialisten wiederholt und vehement bestritten haben soll.

Die Richterin sagte, es sei nicht auszuschließen, dass der Angeklagte solche Äußerungen bei dem Fest der AfD in Königsbrunn bei Augsburg gemacht habe. Die Aussagen seien dann aber nur an dem Tisch geblieben, an dem der 64-Jährige und drei weitere Personen gesessen hätten. Solche Behauptungen seien dann nicht dafür geeignet gewesen, den öffentlichen Frieden zu stören. 

Das Strafgesetzbuch stellt die Holocaust-Leugnung nur dann unter Strafe, wenn eine Störung des öffentlichen Friedens vorliegt. Die Staatsanwaltschaft hatte das in diesem Fall so gesehen und eine Geldstrafe über 17.250 Euro wegen Volksverhetzung gefordert (150 Tagessätze zu je 115 Euro).

Angeklagter bestritt vorgeworfene Holocaust-Leugnung

Drei Zeugen, die mit dem Angeklagten im Auto zu dem Sommerfest gefahren waren und dann an dem Tisch saßen, hatten in dem Prozess ausgesagt, dass der 64-Jährige auf der Fahrt und während des Festes behauptet habe, der Holocaust sei eine Erfindung der Siegermächte. «Es hat nie den Massenmord an Juden gegeben, das war ganz klar eine der Kernaussagen», sagte ein Zeuge über die damaligen Ausführungen des Angeklagten.

Der 64-Jährige selbst bestritt, so etwas gesagt zu haben. «Es hat selbstverständlich den Holocaust gegeben», sagte der frühere Berufssoldat in dem Prozess. Es sei eines der schlimmsten Menschheitsverbrechen gewesen. Er stellte die Vorwürfe der Belastungszeugen als eine Folge innerparteilichen Streits dar. Sein Verteidiger hatte einen Freispruch verlangt.

Quelle: dpa

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