Grundsteuer: Stadt Plauen verschickt Bescheide

10. Januar 2025 , 13:30 Uhr

Haus- und Grundbesitzer haben sich schon im Vorfeld vor einer möglichen Kostenexplosion gefürchtet: Seit diesem Jahr greift die Grundsteuerreform. Mit den entsprechenden Bescheiden der Städte und Gemeinden ist dann auch eindeutig klar, was Eigentümer nun an Grundsteuer zahlen müssen.
Die Stadt Plauen informiert, dass sie die ersten Bescheide nach dem neuen Grundsteuerrecht heute (10.01.) versandt hat. In Zahlen sind das 16.700 Grundbesitzabgabenbescheide und damit 60 Prozent der Eigentümer von Grundbesitz in Plauen. Die Stadt betont in einer Mitteilung, dass sie dadurch keine Mehreinnahmen hat, das ergibt sich aus den Hebesätzen. Die Höhe der für 2025 zu entrichtenden Grundsteuer B ergibt sich aus der Multiplikation des vom Finanzamt Plauen festgesetzten Grundsteuermessbetrages mit dem vom Stadtrat beschlossenen Hebesatz von 490 Prozent, heißt es. Im Verlauf des Jahres sollen noch die restlichen Bescheide verschickt werden.

Es ist zu berücksichtigen, dass für Garagen und Bungalows auf fremdem Grund und Boden ab 2025 keine gesonderten Steuerbescheide mehr ergehen, da hierfür zukünftig allein der Eigentümer des Grund und Bodens grundsteuerpflichtig ist.

Die Stadt Plauen ist bei der Festsetzung der Grundsteuer an die finanzamtlichen Grundsteuermessbeträge gebunden. Für Rückfragen zur Ermittlung der Grundsteuerwerte und der Grundsteuermessbeträge ist das Finanzamt Plauen per Mail an poststelle@fa-plauen.smf.sachsen.de oder über die Grundsteuer-Hotline 03741 7189-9900 erreichbar.

Bei Fragen zum Grundbesitzabgabenbescheid der Stadt Plauen wird darum gebeten, die mit dem Bescheid verbundenen Hinweise zu lesen und sich unter www.plauen.de/grundsteuer zu informieren. Für darüberhinausgehende Fragen können sich Bürger bevorzugt schriftlich (Stadt Plauen, Postfach 10 02 77, 08506 Plauen) oder per E-Mail an steuern@plauen.de an das Fachgebiet Abgaben/Steuern wenden. Telefonisch ist das Fachgebiet unter 03741 291-1299 erreichbar. Für persönliche Vorsprachen während der Öffnungszeiten wird die Terminbuchung über www.plauen.de/grundsteuer empfohlen.

 „Wir bitten um Verständnis, dass es insbesondere in den nächsten Wochen bei der Beantwortung von Anfragen, bei Anrufen und persönlichen Vorsprachen zu längeren Wartezeiten kommen wird“, so Plauens Kämmerin Peggy Hein.

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