Grundsteuer-Reform: Einspruch ja, Klage eher nicht

15. Januar 2025 , 09:30 Uhr

Viele Haus- und Grundbesitzer haben schon Post bekommen, manche warten noch darauf: Auf den Grundsteuerbescheid. Denn ab diesem Jahr gilt die Reform der Grundsteuer. Viele hatten deutlich höhere Kosten befürchtet. Und bei manchen Grundbesitzern ist das auch eingetreten, berichtet Rudolf Limmer vom Verband Wohneigentum. Das passiert vor allem dann, wenn Städte und Gemeinden ihre sogenannten Hebesätze nicht angepasst haben. Die Stadt Hof ist zum Beispiel bei ihrem Wert geblieben (410), während Selb den Hebesatz nach unten korrigiert hat (von 360 auf 250). Extreme Sprünge nach oben sind dem Verbandspräsidenten aus Selb aber nur aus Schwaben bekannt. Diese Hebesätze sind teils aber noch gar nicht fix:

„… denn in einigen Kommunen liegen noch nicht alle Werte vor. Das heißt, die Kommune hat hier dann im Schätzverfahren ungefähr 15 bis 20 Prozent der entsprechenden Einheitswerte noch unterstellen müssen. Da kanns dann sein, dass die Gemeinde die Hebesätze nochmal anpasst.“

so Limmer gegenüber Radio Euroherz. Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid könnt ihr einlegen, falls ihr aus Versehen falsche Zahlen angegeben habt. Zur Klage rät Limmer allerdings nicht, denn die Erfolgsaussichten in Bayern sind gering.

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