Erfolg für die Stadt Hof im Streit um das ehemalige Petit Paris: Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat die Klage des Hauseigentümers gegen die Kosten für den Teilabriss abgewiesen. Das berichtet die Frankenpost. Die Stadt Hof hatte den ehemaligen Nachtclub im Bahnhofsviertel 2024 teilweise abreißen lassen und will das Geld dafür vom Eigentümer zurück. Mit dem Urteil hat das Gericht den entsprechenden Kostenbescheid der Stadt als rechtmäßig bestätigt. Die schriftliche Urteilsbegründung steht allerdings noch aus. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht – der Eigentümer kann innerhalb eines Monats beantragen, eine Berufung zuzulassen. Außerdem ist fraglich, ob die Stadt das Geld tatsächlich zurückbekommt. Sie hatte den Eigentümer in der Vergangenheit als mittellos bezeichnet. Die Verfahrenskosten muss er laut Stadt ebenfalls tragen.