Der als gesichert rechtsextrem eingestufte Björn Höcke darf auf der AfD-Veranstaltung morgen in Seybothenreuth im Landkreis Bayreuth keine Rede halten. Das hat das Verwaltungsgericht Bayreuth gestern entschieden. Rechtskräftig ist das Urteil aber nicht. Das bedeutet auch, der AfD-Kreisverband Bayreuth geht jetzt eine Ebene höher und hat Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt. Der Vorsitzende Mario Schulze schreibt in einer Pressemitteilung, die Begründung des Gerichts sei wenig stichhaltig. Björn Höcke werde morgen auf jeden Fall da sein. Grundlage für das Urteil des Verwaltungsgerichts ist ein Artikel in der Bayerischen Gemeindeordnung. Danach darf eine Gemeinde die Nutzung ihrer Räume ablehnen, wenn bei einer Veranstaltung Inhalte zu erwarten sind, die den Nationalsozialismus verherrlichen oder antisemitisch sind. Nach Einschätzung des Gerichts gebe es dafür im Fall von Björn Höcke ausreichend Anhaltspunkte.