Geflügelpest: Saale-Orla-Kreis hebt Aufstallungspflicht auf - im Landkreis Tirschenreuth greift sie weiterhin

12. Dezember 2025 , 11:30 Uhr

Mit dem Vogelzug Richtung Süden ist in den vergangenen Wochen die Angst bei Geflügelhaltern umgegangen: Denn in einigen Betrieben in Deutschland hatten sich die Tiere mit der Vogelgrippe angesteckt. Hühner, Gänse und Enten mussten notgeschlachtet werden, damit sich die Geflügelpest nicht weiter ausbreitet. Zahlreiche Behörden hatten zum Schutz eine Aufstallungspflicht für Geflügelhalter verordnet. So auch das Landratsamt Saale-Orla-Kreis. Von dem kommt jetzt die gute Nachricht: Die Situation hat sich in Thüringen entspannt. Die Gefahr einer Ansteckung ist nicht mehr so groß. Deshalb kann die Allgemeinverfügung zur Aufstellungspflicht heute aufgehoben werden. Die Tiere dürfen wieder nach draußen.
Anders im Landkreis Tirschenreuth: Dort wurde bei Wiesau ein toter Schwan gefunden, der nachweislich an der Vogelgrippe gestorben ist. Das Landratsamt ruft deshalb zu Sicherheitsmaßnahmen auf. Mehr dazu hier.

Saale-Orla-Kreis:

Die Aufhebung der angeordnete Aufstallungspflicht für Geflügel betrifft die ornithologischen Risikogebiete sowie Gebiete mit hoher Geflügeldichte: „Plothener Teichgebiet“, „Geflügelhof Thierbach“, „Hühnermastanlage Trannroda“, „Bleilochtalsperre“, „Wolcheteiche“, „Talsperre Lössau“ sowie „Zeltplätze Hohenwarte und Ziegenrück“.

Die Aufstallungspflicht in den Ortschaften an der Landkreisgrenze zu Greiz wurde schon zum 21. November aufgehoben, sodass derzeit nirgendwo im Saale-Orla-Kreis mehr eine Aufstallungspflicht gilt.

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