Kriminalität

Gefährder gegen Bezahlung nach Syrien ausgereist

14. August 2026 , 15:43 Uhr

Für 6.000 Euro ist ein verurteilter Gefährder aus der Oberpfalz in sein Heimatland Syrien gereist.

Ein in Deutschland von der Polizei als Gefährder eingestufter Syrer ist nach Behördenangaben freiwillig nach Syrien ausgereist. Dafür seien dem Mann 6.000 Euro gezahlt worden, teilte das Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) mit. Zuvor hatte die «Bild» darüber berichtet. Nach Informationen der Zeitung ist der Mann 38 Jahre alt.

Dem LfAR zufolge wurde der Syrer am Mittwoch von der Polizei abgeholt und zum Flughafen München gebracht, von wo aus er freiwillig ausgereist sei. Dies bedeute «einen erheblichen Sicherheitsgewinn für Deutschland» und sei im Vergleich zu den Kosten eines weiteren Aufenthaltes – etwa durch Überwachung und Unterbringung – die wirtschaftlich günstigere Lösung, teilte eine Sprecherin des LfAR mit.

Einreise- und Aufenthaltsverbot für 20 Jahre

Gegen den Mann sei ein auf 20 Jahre befristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot erlassen worden. Zudem sei für ihn im Schengener Informationssystem eine Einreiseverweigerung erfolgt. Sollte der Mann gegen sein Einreise- und Aufenthaltsverbot verstoßen, würde er umgehend festgenommen werden und eine Inhaftnahme geprüft.

Laut Landesamt für Asyl war der Syrer im Jahr 2018 unter anderem wegen des Vorwurfs Werben um Unterstützer für eine terroristische Vereinigung im Ausland – in diesem Fall der sogenannte Islamische Staat (IS) – zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. 

Fußfessel getragen

Die Generalstaatsanwaltschaft teilte mit, dass der Syrer nach seiner Haftentlassung im Frühjahr 2022 unter Führungsaufsicht gestanden habe und als eine der damit verbundenen Auflagen eine Fußfessel habe tragen müssen.

Da der Betroffene zunächst seiner Verpflichtung zur Mitwirkung bei der Beschaffung eines syrischen Reisepasses nicht nachgekommen sei, habe die Generalstaatsanwaltschaft München gegen ihn Anklage wegen unerlaubten Aufenthaltes ohne Pass erhoben.

Die deswegen vor dem Amtsgericht Tirschenreuth erfolgte Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten zur Bewährung sei nicht rechtskräftig, so eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft. Das weitere Vorgehen hinsichtlich dieses Verfahrens werde noch geprüft. Ein Sprecher des Amtsgerichtes teilte mit, dass der Syrer das im Juli 2026 gesprochene Urteil angefochten habe und somit die Unschuldsvermutung weiter gelte.

Quelle: dpa

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