Kinder mit geistigen und körperlichen Behinderungen brauchen nicht nur zusätzliche Betreuung, es fallen auch mehr Kosten an. Die Kinder brauchen schließlich spezielle Spiel- und Sportgeräte, Heilbehandlungen oder Therapiemaßnahmen. Die Geo-Fischer-Stiftung fördert solche Anschaffungen. Bis zum 25. März könnt ihr Förderanträge ans Hofer Landratsamt stellen. Wie das geht und was ihr dafür braucht, erfahrt ihr bei uns im Netz.
In Bayern haben vergangenes Jahr mehr als zwei Millionen Menschen mit einer behördlich anerkannten Behinderung gelebt. Über die Hälfte (rund 1,2 Millionen) davon war schwerbehindert. Das sind fast 20.000 Menschen mehr als im Vorjahr, heißt es vom Zentrum Bayern Familie und Soziales in Bayreuth. In Oberfranken waren es vergangenes Jahr fast 122.000 Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung.
Entsprechende Anträge können ab sofort und bis zum 25.03.2025 schriftlich im Landratsamt Hof, z.H. Birgid Benedikt, Fachbereich Kreisentwicklung, Schaumbergstr. 14, 95032 Hof, eingereicht werden.
Folgende Unterlagen müssen beigefügt werden:
– Kopie des Schwerbehindertenausweises des Kindes
– Verwendungszweck und Nachweis/Rechnung über die Kosten der zu bezuschussenden Maßnahme
– Bankverbindung des/der Erziehungsberechtigten
– Einkommensnachweise des/der Erziehungsberechtigten
Für Kinder mit Wohnsitz im Landkreis genügt ein formloser Antrag.
Zur Prüfung des Antrages ist im Hinblick auf die begrenzten Mittel und deren gerechte Verteilung eine Einkommensüberprüfung erforderlich.
Ausgeschlossen von der Förderung sind Maßnahmen, die durch staatliche Zuschüsse oder von Kranken- und Pflegekassen vollständig übernommen werden können.