Kriminalität

Feuerwehrmann bei Maibaumwache angezündet – Urteil

14. Januar 2026 , 16:41 Uhr

Fast zwei Jahre nach der Tat ist das sogenannte Maibaumverfahren abgeschlossen: Zwei der Täter sind zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.

Ein Feuerwehrmann wird bei einer Maibaumwache in Niederbayern angezündet – von seinen Kameraden. Nun ist auch das Berufungsverfahren gegen die beiden Haupttäter beendet. Das Landgericht Deggendorf verurteilte die Angeklagten am Dienstag in nichtöffentlicher Sitzung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung sowie zu einem Dauerarrest von zwei Wochen, wie eine Sprecherin am Mittwoch mitteilte.

Urteil ist rechtskräftig

Einer der Angeklagten habe überdies ein Schmerzensgeld bezahlt, der andere habe sich hierzu bereit erklärt. Die Richter mussten lediglich noch über die Strafzumessung entscheiden, den Schuldspruch unter anderem wegen schwerer Körperverletzung hatten die Angeklagten akzeptiert.

In erster Instanz waren sie vor dem Amtsgericht Deggendorf im Dezember 2024 zu Jugendstrafen von drei Jahren beziehungsweise zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Im Berufungsverfahren hätten die Richter bei der Strafzumessung unter anderem die lange Verfahrensdauer berücksichtigt, erläuterte die Sprecherin. Das Urteil ist rechtskräftig.

Opfer stand mehrere Sekunden in Flammen 

Nach Überzeugung der Richter hatten die Jugendlichen einen damals 40-Jährigen in der Nacht zum 30. April 2023 in Oberpöring (Landkreis Deggendorf) mit Bremsenreiniger besprüht und dessen Kleidung angezündet. «Bei der ursprünglich aus einem schlechten Scherz entstandenen Tat nahmen die Angeklagten die schweren Verletzungen des Geschädigten zumindest billigend in Kauf», hieß es vom Gericht. Die Anwesenden hätten das Feuer zwar gelöscht, aber keinen Rettungswagen gerufen – um die Tat zu verschleiern.

Das Opfer stand nach Gerichtsangaben mehrere Sekunden in Flammen und erlitt schwerste Brandverletzungen.

Strafen für weitere Angeklagte

Fünf weiteren Angeklagten hatte die Staatsanwaltschaft unterlassene Hilfeleistung zur Last gelegt. Gegen einen Jugendlichen hatten die Richter am Amtsgericht das Verfahren gegen Auflagen eingestellt. Ein Erwachsener war zu einer Bewährungsstrafe und ein weiterer zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Zwei Heranwachsende erhielten Auflagen. Diese vier waren nach Auskunft der Gerichtssprecherin ebenfalls in Berufung gegangen. Diese zogen sie dann aber zurück, so dass auch diese Urteile nun rechtskräftig sind.

Quelle: dpa

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