Militär-Großübung

Anwälte kritisieren Einstellung nach Schuss auf Soldaten

28. Oktober 2026 , 16:57 Uhr

Dramatisches Missverständnis: Bei einer Bundeswehrübung ruft eine Passantin die Polizei, ein Soldat wird angeschossen. Die Ermittler sehen kein strafbares Verhalten - die Anwälte protestieren.

Ein Jahr nachdem ein Soldat bei einer Bundeswehrübung bei München durch einen Polizeischuss verletzt wurde, hat die Staatsanwaltschaft Landshut ihre Vorermittlungen eingestellt. Nach Prüfung der Geschehnisse rund um die Bundeswehrübung «Marshal Power» sei die Behörde zum Ergebnis gekommen, dass weder Beteiligten seitens der Bundeswehr noch seitens der Polizei strafbares Verhalten vorzuwerfen sei, teilten die Staatsanwaltschaft Landshut und das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) mit. Anwälte hatten damals auch Strafanzeige gegen am Einsatz beteiligte Beamte gestellt. Auch dem folgte die Staatsanwaltschaft nicht.

Bei der Bundeswehr-Großübung in Erding war es am Abend des 22. Oktober vergangenen Jahres zu einem Schusswechsel gekommen. Ein bewaffneter Bundeswehr-Angehöriger war von Zeugen für eine Bedrohung gehalten worden – sie alarmierten die Polizei. Es kam zu Schüssen, ein Soldat wurde getroffen. 

Anwälte kündigen Beschwerde gegen Entscheidung an

Die Anwälte des verletzten Soldaten kritisierten die Entscheidung der Staatsanwaltschaft scharf und kündigten eine Beschwerde an. Sein Mandant habe eine dauerhafte Entstellung davongetragen, sagte Anwalt Alexander Stevens. «Mein Mandant wird jeden Morgen beim Blick in den Spiegel dran erinnert, dass ihm beim Einsatz für sein Land ein Polizist ins Gesicht geschossen hat. Und die Staatsanwaltschaft erklärt uns allen Ernstes, es gebe nicht einmal genügend Anhaltspunkte, um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.»

Die Polizei sei vorab über die militärische Großübung informiert worden. Dennoch erreichten entscheidende Informationen offenbar nicht alle Einsatzkräfte. «Wenn diese nicht bei den richtigen Personen ankommen, muss untersucht werden, wer dafür verantwortlich ist. Stattdessen erklärt die Staatsanwaltschaft praktisch sämtliche Beteiligten für entlastet», monieren die Anwälte in ihrer Mitteilung. Auch für Polizeibeamte gelte die Unschuldsvermutung. Dennoch sei es ein fatales Signal, wenn bei Schüssen aus Polizeiwaffen nicht ein ordentliches Ermittlungsverfahren einleitet werde.

Nach Darstellung der Anwälte schossen drei Beamte. Bis heute stehe nicht fest, welcher von ihnen den betreffenden Schuss abgegeben habe. «Man kennt den Schützen nicht, aber das Ergebnis steht fest», kritisierte Stevens‘ Kollege Holm Putzke.

Unübersichtliche Situation

Die Ermittler schilderten, für Soldaten wie Polizei sei die Lage unklar gewesen. Nach Eintreffen der von einer Passantin alarmierten Polizei habe sich sowohl für die Soldaten als auch für die Polizeibeamten die Situation vor Ort unübersichtlich dargestellt. Dabei gingen die Polizeibeamten von einem unmittelbar bevorstehenden Angriff aus, die Bundeswehrsoldaten von einem nicht angekündigten Übungsszenario unter Beteiligung externer Kräfte, hier in Form der Polizei.

Ein Soldat habe im Glauben an ein Übungsszenario mit Platzpatronen das Feuer auf die Polizeibeamten eröffnet. Nicht wissend, dass es sich um Platzpatronen handelte, gingen die Polizeibeamten von einem realen Angriff auf sich aus und schossen mit scharfer Munition zurück. Dabei verletzte einer der Polizeibeamten den betreffenden Soldaten mit einem Streifschuss im Gesicht.

Unklarheit über Anwesenheit der Soldaten

Es habe sich um eine sogenannte freilaufende Übung gehandelt, erläuterten die Ermittler weiter. Als Teil des Übungsszenarios konnten die Soldaten dabei ihr Quartier innerhalb des geografisch festgelegten Übungsraums frei wählen. Die Bundeswehr habe die Polizei im Vorfeld über die Übung und den Übungsraum informiert. Die Soldaten hätten dann am 22. Oktober in der Straßenmeisterei in Erding Quartier bezogen. 

Während die Beamten am Ort des Geschehens eintrafen, habe die Einsatzleitung der Polizeiinspektion Erding zu klären versucht, ob es sich bei den Personen in der Straßenmeisterei um Soldaten im Rahmen der Übung oder unbekannte Angreifer handelte. 

Gleichzeitig waren vor Ort beide Seiten im Unklaren über die tatsächliche Situation. Die Polizeibeamten forderten Soldaten vor dem Gebäude auf, sich auf den Boden zu legen. Dem folgten die Soldaten, nachdem ein Beamter Warnschüsse in die Luft abgegeben hatte. Der dann durch den Schuss verletzte Soldat kam aus dem Gebäude hinzu und feuerte mit Platzpatronen.

Umfangreiche Ermittlungen

Das LKA übernahm die Untersuchung des Vorfalls und vernahm über ein halbes Jahr hinweg insgesamt 48 Zeugen, darunter Angehörige der Bundeswehr, der Polizei sowie zivile Personen. Das LKA prüft stets, wenn ein Polizeibeamter die Waffe eingesetzt hat, ob der Gebrauch rechtmäßig war.

Das Polizeipräsidium München habe einen umfangreichen Spurenbericht erstellt, hieß es weiter. Spezialisten fertigten zudem Luftbilder, Übersichtsskizzen, 3D-Modelle des Tatortes und Fotos zur Erkennbarkeit der Kräfte während des Einsatzes an. Die Ermittler beauftragten auch ein medizinisches Gutachten über die Verletzungen des Bundeswehrsoldaten. 

Die Ermittler kamen insgesamt zu dem Ergebnis, dass weder den an der Planung, Vorbereitung oder Übung beteiligten Personen bei der Bundeswehr noch den am Einsatz beteiligten Beamten ein strafbares Verhalten vorzuwerfen sei. Die Beamten, die Schüsse mit scharfer Munition abgegeben hatten, seien davon ausgegangen, sich in einer Notwehrlage zu befinden.

Quelle: dpa

 

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