Das geht an alle, die einen Hund oder sogar mehrere haben: Die Stadt Hof erinnert an die Hundesteuer für dieses Jahr. Die ist morgen fällig und gilt für Hunde ab vier Monaten. Grundsätzlich ist die Hundesteuer immer am 15. März fällig – dafür bekommen Hundehalter keinen gesonderten Bescheid.
Steuersätze:
Bei allen Hundehaltern, die am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, wird die Steuer termingerecht eingezogen. Alle anderen werden gebeten, den Betrag fristgerecht an die Stadtkasse zu überweisen. Um sicherzustellen, dass die Zahlung pünktlich eingeht und anfallende Mahngebühren vermieden werden, besteht die Möglichkeit, bis zum 15. März 2026 ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat zu erteilen.
Wer seinen Hund bisher nicht angemeldet hat, kann dies bei der Stadtkämmerei nachholen. Die Anmeldung erfolgt im Rathaus, Klosterstraße 3, Zimmer 223. Telefonische Auskünfte gibt es unter 09281 / 815 – 1322.