Nach sexualisierter Gewalt oder körperlicher Misshandlung benötigen Betroffene schnelle medizinische Hilfe – gleichzeitig fällt es vielen Menschen unmittelbar nach einer solchen Erfahrung schwer, über eine Anzeige bei der Polizei zu entscheiden. Das Klinikum Bayreuth bietet deshalb ab sofort – als einziges in Oberfranken – die Möglichkeit der vertraulichen Spurensicherung an. Betroffene können sich medizinisch untersuchen und mögliche Spuren der Tat sichern und dokumentieren lassen, ohne dass diese automatisch an die Polizei weitergegeben werden. Erst mit dem ausdrücklichen Einverständnis der betroffenen Person können sie für strafrechtliche Ermittlungen oder gegebenenfalls ein zivilrechtliches Verfahren zur Verfügung gestellt werden.
Das Angebot steht rund um die Uhr zur Verfügung. Betroffene können sich sowohl an die Zentrale Notaufnahme als auch an die Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe wenden.
Zentrale Notaufnahme:
0921 / 400-3111
Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe:
0921 / 400-5599
Landrat Florian Wiedemann, Aufsichtsratsvorsitzender der Klinikum Bayreuth GmbH:
Gewalt ist eine Erfahrung, die einen Menschen tief erschüttern kann. Gerade nach sexualisierter Gewalt oder körperlicher Misshandlung ist es deshalb wichtig, dass Betroffene schnell einen Ort finden, an dem sie medizinische Hilfe bekommen und gleichzeitig selbst bestimmen können, was als Nächstes passiert.“
Für Oberbürgermeister Dr. Andreas Zippel, Zweckverbandsvorsitzender der Klinikum Bayreuth GmbH, ist vor allem der niedrigschwellige Zugang zu dem Angebot wichtig:
Wenn ein Mensch Gewalt erlebt hat, ist vieles zunächst von Unsicherheit, Angst und vielleicht auch Scham geprägt. In einer solchen Situation kann der Gedanke an eine Anzeige bei der Polizei für Betroffene eine zusätzliche Hürde sein. Das bedeutet aber nicht, dass sie keine medizinische Hilfe oder Unterstützung brauchen.“
Zur vertraulichen Spurensicherung gehören insbesondere die medizinische Untersuchung, die Sicherung möglicher Spuren am Körper sowie die Dokumentation von Verletzungen und Befunden. Auch Kleidungsstücke oder andere Gegenstände, an denen sich möglicherweise Spuren befinden, können wichtige Beweismittel sein. Was danach passiert, erläutert Prof. Dr. Christoph Mundhenke, Direktor der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe:
Die gesicherten Beweismittel werden ordnungsgemäß aufbewahrt und an das Institut für Rechtsmedizin Würzburg übermittelt. Die reguläre Aufbewahrungsfrist beträgt zwei Jahre. Betroffene können eine frühere Vernichtung oder eine Verlängerung der Aufbewahrungsfrist verlangen.“
Für die medizinische Dokumentation und die eindeutige Zuordnung der gesicherten Spuren benötigen die behandelnden Ärztinnen und Ärzte den Namen und die Kontaktdaten der betroffenen Person. Diese Angaben werden vertraulich behandelt. Auch die Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse erfolgt anonymisiert. Die Krankenkasse erfährt nicht, bei welcher versicherten Person die vertrauliche Spurensicherung durchgeführt wurde.
Das Klinikum Bayreuth arbeitet mit regionalen Beratungsstellen und Einrichtungen zusammen, darunter Avalon e. V., die staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen am Landratsamt Bayreuth, die staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen der Diakonie Bayreuth sowie das Frauenhaus Bayreuth.
Für Klinikum-Geschäftsführer Dietmar Pawlik gehört die Unterstützung von Menschen nach Gewalterfahrungen zum umfassenden Versorgungsauftrag des Klinikums:
Wer nach einer Gewalterfahrung zu uns kommt, soll spüren: Ich werde ernst genommen. Mir wird geglaubt. Ich bekomme die Hilfe, die ich jetzt brauche. Und meine Entscheidung darüber, wie es weitergeht, wird respektiert.“
Betroffene sollten nach Möglichkeit so schnell wie möglich nach der Tat medizinische Hilfe suchen. Wer Spuren erhalten möchte, sollte möglichst nicht duschen und die beim Tathergang getragene Kleidung nicht wechseln. Getragene oder beschädigte Kleidung sowie gegebenenfalls benutzte Hygieneartikel wie Tampons, Slipeinlagen oder Taschentücher sollten zur Untersuchung mitgebracht werden. Auch wenn bereits geduscht oder die Kleidung gewechselt wurde, kann eine medizinische Untersuchung sinnvoll sein. Wichtig: Die vertrauliche Spurensicherung umfasst keinen HIV- oder Hepatitistest.