Einzelhandelsverband Oberfranken zu EU-Verordnung: Kritik an Vernichtungsverbot von nichtgekaufter Kleidung

19. März 2026 , 12:00 Uhr

Jedes Jahr landen Tonnen nicht verkaufter Kleidung auf dem Müll. Das will die EU-Kommission ändern und hat dazu eine Verordnung erlassen, die die Vernichtung von neuen Klamotten verbietet. In einem ersten Schritt betrifft das ab Juli große Bekleidungsgeschäfte. Thorsten Becker vom Bayreuther Einzelhandelsverband beurteilt diese Verordnung kritisch:

„Kein Händler vernichtet gerne Ware, weil er hat dafür Geld bezahlt. Eigentlich will er sie verkaufen. Wenn er sie nicht über Rabatt verkauft kriegt, dann muss man dafür eine Lösung finden. Es gibt die Möglichkeit, die Ware zu spenden, wobei viele Spendenorganisationen sagen, wir haben davon schon soviel, wir nehmen nichts mehr, dann bleibt am Ende nur noch, die Ware zu vernichten.“

Bis zu neun Prozent nicht verkaufter Kleidung vernichten die Händler. Die EU-Kommission möchte mit der Verordnung Abfälle und Umweltschäden reduzieren.

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