Hundeattacke

Hundeattacken auf Kinder - zwei Jungen verletzt

27. April 2026 , 15:43 Uhr

In einem Essener Schrebergarten verletzt eine Dogge einen Fünfjährigen schwer am Kopf. Im nahe gelegenen Mülheim beißt ein entlaufener Polizeihund einen spielenden Neunjährigen.

Bei Hundeattacken auf Kinder sind im Ruhrgebiet zwei Jungen verletzt worden, einer von ihnen schwer. 

In einem Fall griff eine Dogge in einem Schrebergarten in Essen aus unbekannten Gründen einen fünfjährigen Jungen an und biss ihm in den Kopf. Das Kind kam ins Krankenhaus, wo es laut einer Polizeisprecherin weiter behandelt wird. Der Hund wurde in Obhut genommen und ins Tierheim gebracht, wie die Polizei mitteilte. Gegen den 29 Jahre alten Hundealter werde wegen fahrlässiger und gefährlicher Körperverletzung ermittelt.

Polizeihund beißt Kind

Im zweiten Fall lief den Angaben zufolge ein Polizeihund vom Grundstück seines Diensthundeführers in Mülheim weg und griff einen Neunjährigen an, der mit anderen Kindern Ball spielte. Vermutlich habe sich der Junge wegen des näherkommenden Hundes erschreckt und sei weggelaufen, hieß es in einer Polizeimitteilung. Der belgische Schäferhund habe dem Jungen ins Gesäß gebissen. Die Wunde musste im Krankenhaus genäht werden. Auch hier wird ermittelt – gegen den Diensthundeführer und seine Frau, die bei dem Angriff des Tieres dabei war.

Hundehalter in der Hütte – Dogge lief aus dem Garten

Bei dem Vorfall in dem Essener Schrebergarten war der 29-jährige Hundehalter laut Polizei zum Zeitpunkt des Angriffs in der Hütte in seiner Gartenparzelle. Er habe später angegeben, Alkohol getrunken zu haben. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Der Hund – eine sogenannte Antikdogge – sei aus dem Garten der Parzelle herausgelaufen und habe das Kind attackiert. 

Große Hunde: Rüden bis 58 Kilogramm

Antikdoggen sind große Tiere mit einer Schulterhöhe bei Rüden von bis zu 70 Zentimetern und bis zu 58 Kilogramm Gewicht. Sie gelten in Nordrhein-Westfalen nicht generell als gefährliche Hunde oder «Hunde bestimmter Rassen», für die Halter nach dem Landeshundegesetz Sicherheitsauflagen befolgen müssen. 

Da sie aber oft Kreuzungen sogenannter Listenhunde wie American Bulldog oder Mastiff sind, werden sie je nach äußerem Erscheinungsbild vielfach ebenfalls als Listenhunde eingestuft.

Quelle: dpa

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