Jugendämter

Deutlich weniger Kinder und Jugendliche in Obhut genommen

27. Juli 2026 , 09:10 Uhr

Überforderung der Eltern oder eine unbegleitete Einreise: Die Gründe für Schutzmaßnahmen der Jugendämter sind vielseitig. Dass die Zahlen 2025 gesunken sind, hat vor allem einen Grund.

Im vergangenen Jahr sind deutlich weniger Kinder und Jugendliche zu ihrem Schutz vorübergehend in Einrichtungen oder Pflegefamilien aufgenommen worden als im Vorjahr. Ein Grund sei, dass auch deutlich weniger unbegleitete Minderjährige aus dem Ausland einreisten, teilte das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mit. 

Demnach sank die Zahl der vorübergehenden Inobhutnahmen im vergangenen Jahr um 18 Prozent auf 56.900 Kinder und Jugendliche. Bereits 2024 habe es einen Rückgang von 7 Prozent gegeben, hieß es. «Damit ist die Fallzahl innerhalb von zwei Jahren um rund ein Viertel gesunken», schreiben die Statistikerinnen und Statistiker. Zuvor sei sie drei Jahre in Folge gestiegen.

Weniger unbegleitete eingereiste Minderjährige in Obhut genommen

Hintergrund sei vor allem die Entwicklung unbegleitet eingereister Minderjähriger aus dem Ausland. Binnen eines Jahres habe sich die Zahl der vorläufigen und regulären Inobhutnahmen nach unbegleiteten Einreisen nahezu halbiert – von 30.800 auf 16.500.

Insgesamt sei etwa jede zweite Schutzmaßnahme wegen einer dringenden Kindeswohlgefährdung erfolgt, hieß es in der Mitteilung. In 29 Prozent der Fälle sei eine unbegleitete Einreise und in 18 Prozent eine Selbstmeldung der Minderjährigen der Grund gewesen.

Was sind die Gründe für die Inobhutnahme?

Vor der Inobhutnahme lebten demnach etwa 59 Prozent der Minderjährigen in einer Familie oder einem privaten Haushalt, 20 Prozent in einer Einrichtung. Bei den anderen sei der Aufenthalt unbekannt oder es sei keine feste Unterkunft vorhanden gewesen.

Die häufigsten Anlässe für eine Schutzmaßnahme waren laut Statistischem Bundesamt:

Körperliche und psychische Misshandlungen seien 2025 deutlich gestiegen – um etwa 1.100 und 940 Nennungen, hieß es. 

Während einer sogenannten Inobhutnahme ist das Jugendamt verpflichtet, für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen zu sorgen und darf dafür auch alle nötigen Rechtshandlungen ausführen – also etwa auch Asylanträge einreichen.

Quelle: dpa

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