Während die meisten von euch heute arbeiten, können sich die Schülerinnen und Schüler heute nochmal rumdrehen im Bett. Sie haben frei. Und auch viele Kindergärten haben zu. Warum eigentlich?
Die Frage darf durchaus erlaubt sein, denn der evangelische Buß- und Bettag ist nur noch in Sachsen ein gesetzlicher Feiertag. Durch diesen einen freien Tag mehr, zahlen die Sachsen allerdings mehr in die Pflegeversicherung ein. Die Schüler in Bayern haben auch frei, die Lehrer treten dagegen in der Schule an, zum sogenannten Pädagogischen Tag. Der Buß- und Bettag ist außerdem ein sogenannter stiller Feiertag. Tanz- und Unterhaltungsveranstaltungen sind deshalb heute verboten, Spielhallen und ähnliche Betriebe sind zu. Wer sehr evangelisch ist, kann sich beim Arbeitgeber frei nehmen – unter Hinweis auf die eigenen religiösen Pflichten. Das erlauben die Feiertagsgesetze.