Bundestagswahl 2025: Städte und Gemeinden können Wahlberechtigte zu Wahlhelfern verpflichten

13. Januar 2025 , 12:00 Uhr

Zur kommenden Bundestagswahl am 23. Februar dürfen bald Wähler aus der Region wieder ihre Stimmzettel in die Wahlurne legen oder per Briefwahl ihre Stimme abgeben. Im Durchschnitt benötigen Wahllokale so landesweit über 100.000 ehrenamtliche Wahlhelfer, damit alle Stimmen ausgezählt werden können. Um den Bedarf an Wahlhelfern decken zu können, haben Städte und Gemeinden die Möglichkeit, Wahlberechtigte zu verpflichten, das Ehrenamt anzunehmen. Das sagt die Sachgebietsleiterin der Stadt Marktredwitz, Selina Walther, im Euroherz-Interview. So könne man das Amt nur dann ablehnen, wenn man krank ist oder zur Arbeit muss. Eine Verpflichtung sei aber nicht notwendig, da bereits die meisten Städte und Gemeinden in der Region genug Wahlhelfer haben. Viele Bürger würden bereits jahrelang ehrenamtlich arbeiten und Neuzugänge seien in der Warteschlange, erklärt Walther. Grundsätzlich aber können Interessenten bei ihrer Stadt oder Gemeinde nachfragen, ob Bedarf bestehe.

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