Beschwerde gegen Vermögensarrest: Hoffmann reicht Stellungnahme ein

23. Dezember 2024 , 17:53 Uhr

Wir haben niemals Schmieröl verkauft. Die Lieferanten haben den Diesel umdeklariert, um Steuern zu hinterziehen. Das hat die Mineralölfirma Hoffmann aus Schwarzenbach an der Saale in der vergangenen Woche klargestellt. Der Fuhrpark ist allerdings weiter beschlagnahmt und die Geschäftskonten eingefroren. Das Landgericht Hof hat die Beschwerde gegen den Vermögensarrest abgelehnt. Verteidiger Reiner Denzler ist davon nicht überzeugt:

Man begründet das sehr oberflächlich und sagt, der Geschäftsführer hat ja gehandelt. Natürlich handelt der Geschäftsführer, aber das ändert ja nichts daran, dass sich entscheiden muss, ist jetzt Steuerpflichtiger die Gesellschaft oder sind es die Gesellschafter. Im Falle der Unternehmensgewinne sind es die Gesellschafter.“

Nun muss sich das Oberlandesgericht Bamberg mit der Beschwerde beschäftigen. Denzler will bis zur Frist am 10. Januar eine Stellungnahme zu den Begründungen der Ablehnung einreichen.

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