Wahlkampfaktion

Behörde verhängt Bußgeld für Habeck-Projektion am Siegestor

08. April 2026 , 18:09 Uhr

Eine unerlaubte Lichtinstallation der Grünen am Münchner Siegestor im Bundestagswahlkampf 2025 hat ein finanzielles Nachspiel. Was die nicht genehmigte Habeck-Werbung kostet.

Für eine nicht genehmigte Werbung für den damaligen Kanzlerkandidaten der Grünen im Bundestagswahlkampf im Januar 2025 hat das Kreisverwaltungsreferat (KVR) München eine Geldbuße von knapp 7.000 Euro verhängt. Die Bescheide seien diese Woche verschickt worden. Die Betroffenen können diese anfechten und einer gerichtlichen Überprüfung unterstellen, teilte die Behörde mit.

Zuvor hatten «tz» und «Münchner Merkur» berichtet. Die Partei hatte das Konterfei ihres Spitzenkandidaten samt Werbeslogan eine Stunde lang auf das Siegestor in München projiziert. Eine Genehmigung dafür hatte laut KVR nicht vorgelegen.

Die Geldbuße von 6.948 Euro müssten sich die Partei und die Werbeagentur teilten. Den Betroffenen werde vorgeworfen, Wahlwerbung außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen betrieben und die denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen missachtet zu haben. Bei der Festlegung des Betrages sei die bundesweite Beachtung der Lichtprojektion besonders berücksichtigt worden.

Mit einer Bußgeldhöhe von 4.728,50 Euro trage die Bundesgeschäftsstelle der Partei Bündnis 90/Die Grünen als Auftraggeberin der Wahlwerbung den größeren Anteil, teilte das KVR der Deutschen Presse-Agentur mit. Auf das beauftragte Werbeunternehmen und dessen Verantwortlichen entfielen somit 2.219,50 Euro.

Quelle: dpa

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