Baller-Liquids an Minderjährige gegeben: Urteil am Amtsgericht Hof gefallen

24. Juli 2026 , 14:48 Uhr

Baller-Liquids – also E-Zigaretten, die gefährliche Cannabinoide enthalten – sind seit Anfang des Jahres großes Thema in Hof. Mit einem speziellen Fall hat sich jetzt das Hofer Amtsgericht beschäftigt.

Angeklagt war ein 29-jähriger Mann. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, im Sommer 2025 einer damals 13-Jährigen ein mit Fentanyl versetztes Baller-Liquid gegeben zu haben. Im Gegenzug soll er sexuelle Handlungen verlangt haben. Den Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs hat das Gericht aber vorläufig eingestellt, berichtet die Frankenpost. Demnach habe es keine zwingenden Beweise für einen Missbrauch gegeben. Außerdem würde die zu erwartende Strafe neben der für die Drogenabgabe nicht entscheidend ins Gewicht fallen. Letztendlich hat der 29-Jährige eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung bekommen, wegen der Abgabe von Drogen an eine Minderjährige. Außerdem muss er 240 Euro an eine Kindertagesstätte zahlen und 80 Arbeitsstunden bei einer Jugendhilfe-Organisation leisten.

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