Seit Jahren beschäftigen sich Juristen mit der Frage, ob Fischotter in Bayern getötet werden dürfen. Erst vor einem Monat hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine Anordnung hinsichtlich des geplanten Otterabschusses in Oberfranken aufgehoben. Nun die nächste Entscheidung der Richter gegen die Behörden: Auch eine Verfügung der Oberpfälzer Regierung zum Otter-Abschuss ist vorläufig außer Kraft gesetzt – mit der Begründung, dass sie voraussichtlich rechtswidrig ist. Das Verwaltungsgericht Regensburg muss nun noch ein Hauptverfahren durchführen, so lange darf niemand Otter töten. Voraussetzung für eine Tötung der streng geschützten Art sei, dass sich die Population in den von der Verfügung betroffenen Gebieten nicht verschlechtere. Die Richter bemängelten, dass die Oberpfälzer Behörde zu wenig konkrete Zahlen zum Otterbestand geliefert hat.