Zwei ehemalige Gymnasiastinnen in Bayern haben erfolgreich gegen ein Kreuz im Eingangsbereich ihrer Schule geklagt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in dieser Woche geurteilt, dass es im Eingangsbereich einer staatlichen Schule gegen die Religionsfreiheit verstößt. Dazu bezieht nun auch der Bamberger Erzbischof Herwig Gössl Stellung. Kreuze dienen Christen nicht zur Abgrenzung von Anders- und Nichtgläubigen, sagt Gössl. Sie sind vielmehr eine Einladung zu Offenheit, Dialog, Toleranz und Respekt in einer pluralen Gesellschaft. Er begrüßt daher, wenn sie im Alltag und auch in öffentlichen Räumen sichtbar sind. Trotzdem: In der Praxis und in konkreten Einzelfällen hätten Politik und Justiz zu entscheiden, wo ein Kruzifix hängt und ob das die Religionsfreiheit einschränkt oder nicht.