Allgemeinverfügung im Saale-Orla-Kreis: Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern verboten

26. Juni 2025 , 17:00 Uhr

Anfang der Woche hat das Wasserwirtschaftsamt Hof darauf aufmerksam gemacht, dass die Pegel der Bäche und Flüsse in der Region teilweise extrem niedrig sind. Die gleiche Situation gibt es auch im Saale-Orla-Kreis, meldet jetzt das Landratsamt. Deshalb schränkt der Landkreis die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern stark ein. Ihr dürft kein Wasser mehr aus Bächen, Flüssen, Teichen und Seen entnehmen, wenn ihr damit euren Garten gießen oder Pools und private Teichen befüllen möchtet. Für die Bewässerung kommunaler Sportflächen braucht es eine spezielle Erlaubnis. Im Brandfall dürft ihr natürlich weiterhin Wasser entnehmen und auch zum Tränken von Vieh darf weiter Wasser entnommen werden. Das Entnahmeverbot gilt nicht für die Saale und auch nicht für die beiden Talsperren Bleiloch und Hohenwarte. Hier sind die Wasserstände noch hoch genug. Sollte der Saale-Orla-Kreis die Allgemeinverfügung nicht vorher widerrufen, endet sie automatisch spätestens am 31. Oktober. Wer dagegen verstößt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen.

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